Übersicht Mitglieder
Ihre Vorteile als Mitglied im KAV Berlin
Der KAV Berlin vertritt die gemeinsamen Arbeitgeberinteressen seiner Mitglieder. Alle Unternehmen oder Einrichtungen des öffentlichen und privaten Rechts mit Sitz oder Aufgabenerfüllung in oder für Berlin können die Mitgliedschaft im KAV Berlin beantragen. Neben der ordentlichen Mitgliedschaft für Arbeitgeber, die öffentliches Tarifrecht anwenden, bietet der KAV Berlin für nicht-tarifgebundene Arbeitgeber die Möglichkeit der Gastmitgliedschaft.
Bei einer Mitgliedschaft stehen den Unternehmen und Einrichtungen sämtliche Service- und Dienstleistungen des KAV Berlin vollumfänglich zur Verfügung.
Aus den Reihen der ordentlichen Mitglieder wird im Rahmen der Mitgliederversammlung der Vorstand bestellt. Die Gastmitglieder dürfen als Gäste an den Mitgliederversammlungen teilnehmen und stellen den Beirat, der dem Vorstand beratend zur Seite steht.
Unsere Kompetenzen
Im KAV Berlin bündeln sich Expertise und Erfahrung zu arbeitgeberrelevanten Themen in der Hauptstadt. Als verlässlicher Partner unterstützen, beraten und verteten wir unsere Mitglieder in allen wichtigen Belangen zu Tarif-, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht.
Noch kein Mitglied?
Treten auch Sie in der starken Gemeinschaft des KAV Berlin bei und profitieren Sie von unserer Expertise und unseren Angeboten.
Bereits Mitglied!
105 Organisationen mit rund 108.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sind bereits Mitglied im KAV Berlin. Zu ihnen zählen neben den großen Berliner Unternehmen der öffentlichen Daseinsvorsorge unter anderem auch Hochschulen, Kultureinrichtungen, Wohnungsgesellschaften und Gesundheitsbetriebe.
Der verlässliche Partner an Ihrer Seite
Der KAV Berlin steht seit über zwanzig Jahren für die gebündelte und zielgerichtete Interessenvertretung der Arbeitgeber in der Hauptstadt.
Der Verband25
Jahre besteht der Verband
105
öffentliche Arbeitgeber in Berlin werden vertreten und beraten
>108.000
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen seine Mitglieder
Ehrenamtliche Richterinnen und Richter gesucht
Bitte um Vorschläge für die Benennung von Personen zur Ausübung des Amtes der ehrenamtlichen Richterin bzw. des ehrenamtlichen Richters am Arbeits- oder Sozialgericht.
Der KAV Berlin ist berechtigt, den Arbeits- und Sozialgerichten ehrenamtliche Richterinnen und Richter aus dem Kreis der Mitgliedschaft vorzuschlagen.
Ehrenamtliche Richterinnen und Richter haben in Arbeits- oder Sozialgerichten eine wichtige Funktion. In jeder mündlichen Verhandlung wirken zwei ehrenamtliche Richterinnen beziehungsweise Richter als Beisitzende mit und unterstützen mit ihrer Sachkunde und Lebenserfahrung aus Arbeitgeberperspektive die Kammervorsitzenden. Mit ihrer Tätigkeit gewährleisten sie eine funktionsfähige Rechtsprechung der Berliner Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit.
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.
Bei Interesse oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an ehrenamt@kavberlin.de
"Die Tätigkeit als ehrenamtliche Richterin ist ein einzigartiges Amt, das sich positiv zur Förderung des sozialen Friedens in der Arbeitswelt auswirkt." Selvin S.
"Durch die Tätigkeit als ehrenamtliche Richterin am Arbeitsgericht Berlin habe ich wertvolle Einblicke in die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung in Berlin aus erster Hand erhalten können. Zugleich habe ich hier die Möglichkeit, an den Entscheidungen meiner Kammer mitzuwirken. Die Tätigkeit als ehrenamtliche Richterin ist eine interessante Ergänzung - und ist auch in zeitlicher Hinsicht mit meiner hauptberuflichen Tätigkeit sehr gut vereinbar."