Unsere Kompetenzen

Im KAV Berlin bündeln sich Expertise und Erfahrung zu arbeitgeberrelevanten Themen in der Hauptstadt. Als verlässlicher Partner unterstützen, beraten und verteten wir unsere Mitglieder in allen wichtigen Belangen zu Tarif-, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht.

Wir beraten Sie auf allen Gebieten des Arbeitsrechts und des öffentlichen Tarifrechts. Ob alltägliche Verfahrensfrage oder komplexes juristisches Problem: Ihrem Anliegen widmen wir uns professionell und individuell. Unser besonderer Kompetenzschwerpunkt liegt dabei auf der Vorbereitung und Durchführung von Tarifverhandlungen.
Wir führen für Sie Tarifverhandlungen von der ersten Runde bis zum Abschluss. Wir übernehmen die Organisation und Kommunikation, vertreten Ihre Position und stehen an Ihrer Seite. Ein zeitgemäßer Tarifvertrag ist dabei unser Ziel – ausgewogen zwischen flexiblen und sozialverträglichen Lösungen mit den Gewerkschaften und dem bestmöglichen Ergebnis für Sie als Arbeitgeber.
Wir vertreten Ihre Arbeitgeberinteressen engagiert, partnerschaftlich und effektiv gegenüber der Politik auf regionaler sowie auf Bundesebene.
Wir sorgen für Wissenstransfer in praxisorientierten Seminaren und mit regelmäßigen Publikationen wie unserem Newsletter und der ArbeitgeberInfo. So sind Sie über arbeitgeberrelevante Themen sowie über aktuelle Verbandsaktivitäten stets auf dem Laufenden.
Wir organisieren Veranstaltungen, entwickeln Programme wie das Cross-Mentoring und bieten fachübergreifende Austauschforen sowie Vernetzungsmöglichkeiten. In unserer Veranstaltungsreihe kav berlin vernetzt vertiefen wir regelmäßig Schwerpunktthemen wie Leadership und Diversity und bieten maßgeschneiderte Weiterbildungsmöglichkeiten.

Noch kein Mitglied?

Treten auch Sie in der starken Gemeinschaft des KAV Berlin bei und profitieren Sie von unserer Expertise und unseren Angeboten.

Bereits Mitglied!

105 Organisationen mit rund 108.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sind bereits Mitglied im KAV Berlin. Zu ihnen zählen neben den großen Berliner Unternehmen der öffentlichen Daseinsvorsorge unter anderem auch Hochschulen, Kultureinrichtungen, Wohnungsgesellschaften und Gesundheitsbetriebe.

„Der KAV Berlin bietet eine serviceorientierte, fachlich breit aufgestellte und kompetente Beratung zu allen Themen rund um das Arbeitsrecht und Tarifrecht im öffentlichen Dienst.“
Ferdinand-Braun-Institut
„Als kleine Forschungseinrichtung mit großen Aufgaben schätzen wir die Kompetenz des KAV Berlin sowie die Möglichkeit der Vernetzung mit anderen Mitgliedern.“
Forum für Transregionale Studien

Der verlässliche Partner an Ihrer Seite

Der KAV Berlin steht seit über zwanzig Jahren für die gebündelte und zielgerichtete Interessenvertretung der Arbeitgeber in der Hauptstadt.

Der Verband

25

Jahre besteht der Verband

105

öffentliche Arbeitgeber in Berlin werden vertreten und beraten

>108.000

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen seine Mitglieder

Ehrenamtliche Richterinnen und Richter gesucht

Bitte um Vorschläge für die Benennung von Personen zur Ausübung des Amtes der ehrenamtlichen Richterin bzw. des ehrenamtlichen Richters am Arbeits- oder Sozialgericht.

Der KAV Berlin ist berechtigt, den Arbeits- und Sozialgerichten ehrenamtliche Richterinnen und Richter aus dem Kreis der Mitgliedschaft vorzuschlagen.

Ehrenamtliche Richterinnen und Richter haben in Arbeits- oder Sozialgerichten eine wichtige Funktion. In jeder mündlichen Verhandlung wirken zwei ehrenamtliche Richterinnen beziehungsweise Richter als Beisitzende mit und unterstützen mit ihrer Sachkunde und Lebenserfahrung aus Arbeitgeberperspektive die Kammervorsitzenden. Mit ihrer Tätigkeit gewährleisten sie eine funktionsfähige Rechtsprechung der Berliner Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit.

Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.

Bei Interesse oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an ehrenamt@kavberlin.de

"Die Tätigkeit als ehrenamtliche Richterin ist ein einzigartiges Amt, das sich positiv zur Förderung des sozialen Friedens in der Arbeitswelt auswirkt." Selvin S.
Die persönlichen Voraussetzungen für die Berufung zur ehrenamtlichen Richterin bzw. Richter ergeben sich aus den §§ 20 ff.; 39 Arbeitsgerichtsgesetz bzw. §§ 13 ff.; 25 Sozialgerichtsgesetz. Die Prüfung der Anforderungen erfolgt durch die jeweilige Institution.
Als ehrenamtliche Richterin oder ehrenamtlicher Richter für die Arbeitgeberseite können u.a. Angestellte des öffentlichen Dienstes benannt werden, die in dienstlicher Eigenschaft mit der selbstständigen und verantwortlichen Bearbeitung von allgemeinen Personalangelegenheiten betraut sind, z.B. die Personalverantwortlichen und die Personalsachbearbeiterinnen und -sachbearbeiter.
Es ist mit durchschnittlich vier bis sechs Sitzungen pro Jahr zu rechnen, an denen eine Teilnahme als ehrenamtliche Richterin bzw. Richter erforderlich ist.
"Durch die Tätigkeit als ehrenamtliche Richterin am Arbeitsgericht Berlin habe ich wertvolle Einblicke in die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung in Berlin aus erster Hand erhalten können. Zugleich habe ich hier die Möglichkeit, an den Entscheidungen meiner Kammer mitzuwirken. Die Tätigkeit als ehrenamtliche Richterin ist eine interessante Ergänzung - und ist auch in zeitlicher Hinsicht mit meiner hauptberuflichen Tätigkeit sehr gut vereinbar."
Johanna S.