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20. November 2024
Präsenz
Dr. Roland Gastell
09:00 - 12:00 Uhr
280,00 € Mitglieder
340,00 €
Geschäftsstelle KAV Berlin Goethestraße 85, 10623 Berlin

Seminar  •  Arbeitsrecht

20. November 2024

Frauenvertretung

Exklusiv für KAV Berlin Mitglieder
Dr. Roland Gastell
09:00 - 12:00 Uhr
280,00 € Mitglieder
340,00 €
Geschäftsstelle KAV Berlin Goethestraße 85, 10623 Berlin

Das Recht der Frauenvertretungen

Das Berliner Recht kennt für die Mitglieder des KAV Berlin zwei Frauenvertretungen: Die Frauenvertreterin nach dem LGG sowie die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte nach dem BerlHG. Beide Frauenvertretungen haben umfangreiche Beteiligungsrechte. In starkem Widerspruch hierzu gibt es nur wenig Rechtsprechung, keine Literatur oder Kommentare, nach der sich die Arbeitgeber richten können. Ein wesentliches Hilfsmittel in Gestalt der Ausführungsvorschriften des Landes Berlin zum LGG wurde im Oktober 2021 wesentlich überarbeitet, bindet aber die Verwaltungsgerichte nicht.

In diesem Seminar werden die Grundzüge der Frauenvertretungen dargestellt, bspw. Unterschiede zwischen Frauenvertreterin und Frauen- und Gleichstellungsbeauftragter, Geltung und Besonderheiten bei Beteiligungsunternehmen, Ablauf und Rolle des Arbeitgebers bei der Wahl, Freistellungs- und Ausstattungsanspruch der Frauenvertreterin, Beteiligungsrechte und Pflichten der Frauenvertreterin, Form, Frist und Reihenfolge der Beteiligung, Umgang mit verweigerten und fehlenden Zustimmungen.

Anschließend betrachtet der Referent typische Problemstellungen, weist auf Änderungen in den Ausführungsvorschriften zum LGG hin und stellt die wichtigsten Entscheidungen der Arbeits- und Verwaltungsgerichte zur Beteiligung der Frauenvertreterin dar. Hierzu gehören aktuelle Entscheidungen des Arbeits- und Landesarbeitsgerichts zu der Abfolge der Beteiligung der Frauenvertreterin und des Personal-/Betriebsrats, die unbedingt zu beachten sind. Der Referent wird darum nicht nur die Rechtslage, sondern auch die Vorgehensweise der zuständigen Kammern beim Arbeitsgericht erläutern.

Der Referent, RA Dr. Roland Gastell, berät seit über 20 Jahren zahlreiche öffentliche Einrichtungen des Landes Berlin. Soweit es Entscheidungen der Verwaltungsgerichte zur Wahl und Beteiligung der Frauenvertreterin gibt, war Herr Dr. Gastell an vielen dieser Entscheidungen unmittelbar beteiligt. Aktuell betreut er zum Beispiel ein Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, in dem es um die Anfechtung der Wahl einer Gesamtfrauenvertreterin geht.

Referent

Dr. Roland Gastell

Rechtsanwalt | Fachanwalt für Arbeitsrecht