8. Januar 2025

Ehrenamtliche Richterinnen und Richter gesucht

Bitte um Vorschläge für die Benennung von Personen zur Ausübung des Amtes der ehrenamtlichen Richterin bzw. des ehrenamtlichen Richters am Arbeits- oder Sozialgericht.

Der KAV Berlin ist berechtigt, den Arbeits- und Sozialgerichten ehrenamtliche Richterinnen und Richter aus dem Kreis der Mitgliedschaft vorzuschlagen.

Ehrenamtliche Richterinnen und Richter haben in Arbeits- oder Sozialgerichten eine wichtige Funktion. In jeder mündlichen Verhandlung wirken zwei ehrenamtliche Richterinnen beziehungsweise Richter als Beisitzende mit und unterstützen mit ihrer Sachkunde und Lebenserfahrung aus Arbeitgeberperspektive die Kammervorsitzenden. Mit ihrer Tätigkeit gewährleisten sie eine funktionsfähige Rechtsprechung der Berliner Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit.

Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.

Bei Interesse oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an ehrenamt@kavberlin.de

"Die Tätigkeit als ehrenamtliche Richterin ist ein einzigartiges Amt, das sich positiv zur Förderung des sozialen Friedens in der Arbeitswelt auswirkt." Selvin S.
Die persönlichen Voraussetzungen für die Berufung zur ehrenamtlichen Richterin bzw. Richter ergeben sich aus den §§ 20 ff.; 39 Arbeitsgerichtsgesetz bzw. §§ 13 ff.; 25 Sozialgerichtsgesetz. Die Prüfung der Anforderungen erfolgt durch die jeweilige Institution.
Als ehrenamtliche Richterin oder ehrenamtlicher Richter für die Arbeitgeberseite können u.a. Angestellte des öffentlichen Dienstes benannt werden, die in dienstlicher Eigenschaft mit der selbstständigen und verantwortlichen Bearbeitung von allgemeinen Personalangelegenheiten betraut sind, z.B. die Personalverantwortlichen und die Personalsachbearbeiterinnen und -sachbearbeiter
Es ist mit durchschnittlich vier bis sechs Sitzungen pro Jahr zu rechnen, an denen eine Teilnahme als ehrenamtliche Richterin bzw. Richter erforderlich ist.
"Durch die Tätigkeit als ehrenamtliche Richterin am Arbeitsgericht Berlin habe ich wertvolle Einblicke in die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung in Berlin aus erster Hand erhalten können. Zugleich habe ich hier die Möglichkeit, an den Entscheidungen meiner Kammer mitzuwirken. Die Tätigkeit als ehrenamtliche Richterin ist eine interessante Ergänzung - und ist auch in zeitlicher Hinsicht mit meiner hauptberuflichen Tätigkeit sehr gut vereinbar."
Johanna S.