270,00 €
Seminar • Arbeitsrecht
Schwerbehinderte im Auswahlverfahren – Fehler vermeiden
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In der Beratungspraxis des Referenten ist es in letzter Zeit zu zahlreichen Fällen gekommen, in denen schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber Fehler im Auswahlverfahren geltend gemacht und eine Entschädigung wegen Diskriminierung verlangt haben. Anders als in der Vergangenheit betrafen diese Fehler aber nicht die fehlende Einladung zum Vorstellungsgespräch, sondern anderweitige Verstöße. Die Gerichte erkennen viele Verfahrensfehler auf Arbeitgeberseite als Indiz für eine Diskriminierung an. Diese Indizien können im Nachgang nicht widerlegt werden.
Der Referent wird darstellen, welche Schritte Arbeitgeber bei der Bewerbung von schwerbehinderten Menschen unbedingt zu beachten haben, um Fehler zu vermeiden.
Dr. Roland Gastell
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Arbeitsrecht